Praxis Dr. Max Widmer
  Zweitmeinung

Fallbeispiel 1:

Ein 23jähriger Elektriker war seit zwei Jahren zu hundert Prozent wegen Funktionsstörungen des Bewegungsapparates arbeitsunfähig. Wegen einer Diskushernie wurde der Mann vor einem Jahr operiert, hatte aber seither noch mehr Kreuzschmerzen.
Wegen zunehmenden invalidisierenden Nacken- und Kopfschmerzen wurde bei diesem Patienten das ganze therapeutische Spektrum erfolglos ausprobiert. Unter anderem wurden bei ihm vierzehn minimalinvasive Eingriffe in der Hals- Wirbelsäule durchführt. Anschliessend hatte der Patient mehr Schmerzen und Gedächtnisstörungen. Durch eine Patientenorganisation wurde der Mann zugewiesen mit der Fragestellung ob weitere Therapien noch sinnvoll sind und wenn ja welche.
Der Untersuch des Bewegungsapparates wies auf eine ausgesprochene Bandlaxität und Gelenkhypermobilität hin. Diese konnte die vom Patienten nur noch mit Opiaten auszuhaltenden Schmerzen und - wegen dem chronischen Beschwerdeverlauf - auch die Schmerzgedächtnisproblematik erklären. Es wurde eine ergonomisch-statisch-dynamische Verhaltensberatung (ESD ) durchgeführt. Danach besserten die Beschwerden deutlich und der Patient konnte wieder zu fünfzig Prozent arbeiten.
Fazit: Durch eine frühzeitige genaue Diagnostik hätte möglicherweise die drohende Invalidisierung vermieden werden können. Durch die Vielzahl unnötiger Behandlungen (Physiotherapien, Rehabilitationsaufenthalt, Schmerztherapie, medikamentöse Therapie) wurde der hilfesuchende Mann zu einem Weisskittelopfer. Allein für die Schmerztherapie musste der arbeitslose Patient zehn Prozent der kassenpflichtigen Leistung im Betrag von sieben- tausendfünfhundert Franken (!) selber zahlen.

Fallbeispiel 2:

Ein 13jähriges Mädchen hatte seit einem Jahr vor allem beim Eistanzen Kreuzschmerzen. Radiologisch konnte vom Hausarzt ein Wirbelgleiten (Spondylolisthese L5/S1). Das Mädchen wurde dem orthopädischen Chefarzt einer renommierten Grosklinik zugewiesen. Dieser empfahl den besorgten Eltern die sofortige Versteifungsoperation. Ansonst drohe eine Lähmung bzw. der Rollstuhl.

Der Untersuch zeigte einen normal funktionierenden Bewegungsapparat bei einem äusserst depressiven Mädchen, welches vorgab, kaum mehr gehen zu können. Die Eltern wurden darüber aufgeklärt, dass dieses Wirbelgleiten bei aktiven jungen Menschen ein durchaus "normaler Röntgenbefund" sein kann und weder eine Operationsindikation vorliege, noch das Mädchen deswegen gelähmt werden könne. Auch die Geschichte mit dem Rollstuhl sollten sie so rasch wie möglich vergessen.

Therapeutisch wurde dem Mädchen eine mehrmonatige jugenpsychiatrische Behandlung empfohlen. Jetzt geht es dem Mädchen wieder gut und es tanzt wie eh und je auf dem Eis.


 
 


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